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Die katholische Kirche feiert die Eucharistie als ein "geschlossenes" Mahl, an dem weder evangelische noch freikirchliche Christen teilnehmen dürfen, nach der Regel von Katholiken für Katholiken. Es dürfen auch keine "Sünder" teilnehmen, daher steht vor dem Empfang der Eucharistie zwingend die Beichte: "Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen." Völlig undenkbar wäre eine Teilnahme von Ungetauften oder Kindern vor der Kommunion. HIER oder HIER oder HIER

Die
evangelische Kirche (EKD) hält sich an folgende Regel:
"Seit ältester Zeit ist die Teilnahme am Abendmahl daran gebunden, daß ein Mensch zunächst durch die Taufe in die Gemeinschaft mit Christus und den Mitchristen hineingenommen ist und erst dann die spezifische Gestalt dieser Gemeinschaft im Abendmahl erfährt. Wenn in bestimmten Fällen, beispielsweise bei überregionalen Gottesdiensten, die Abendmahlsgemeinde unübersichtlich wird, sollte man einer Verabredung der Leuenberger Kirchengemeinschaft folgen und bei der Einladung zur Kommunion darauf hinweisen, daß diese Einladung für
getaufte Christen gilt Wenn ein Nichtgetaufter oder eine Nichtgetaufte am Abendmahl teilnehmen wollen, sollte ein solcher Wunsch zum Anlaß genommen werden, mit solchen Personen ein Gespräch darüber zu führen, ob ihr Wunsch im Sinne eines Taufbegehrens zu verstehen sei. Eine grundsätzliche Öffnung des Abendmahls für Ungetaufte und eine undifferenzierte Einladung an alle entspricht jedenfalls nicht dem evangelischen Abendmahlsverständnis.
Ihre getauften Kinder dürfen am Mahl teilnehmen, wenn ein gewisses Verständnis für den Sinn der Handlung gegeben ist, so dass die Kinder durch die Teilnahme in ein tieferes Verstehen des Sakraments hineinwachsen können. Wünschenswert ist eine sorgfältige, kindgerechte Vorbereitung.
Statt der Kommunion kann aber auch die von einem Segenswort begleitete Handauflegung einem Kind die Erfahrung der Gemeinschaft mit Christus und den Mitchristen vermitteln, die im Abendmahl in besonderer Weise gegeben ist. Da eine solche Entscheidung nach einer grundsätzlichen Regelung in der Synode bzw. der Gemeinde letztlich in der Verantwortung von Eltern liegt, sollten Kirchenvorstände und Gemeinden über diese Zusammenhänge informieren und Gespräche mit interessierten Familien veranstalten. Mehr: HIER

Ein Beispiel für Freikirchen, die
Baptisten: "Im deutschen Baptismus gab es bereits nach der Gründung Auseinandersetzungen hinsichtlich der
Teilnahme am Abendmahl (Popkes 1981:29). Oncken vertrat strikt das "geschlossene Abendmahl" (:29). Im Glaubensbekenntnis von 1847 schrieb er (Marchlowitz 1995:301): "Das heilige Abendmahl ist ausschließlich nur für solche, die durch Gottes bekehrende Gnade sein Eigentum geworden sind … und die heilige Taufeempfangen haben." (Artikel 9) Dieses Abendmahlsverständnis vertreten einige Baptistengemeinden und die "geschlossenen" Brüdergemeinden noch heute. In der Regel wird in den meisten Baptistengemeinden jedoch mittlerweile das "geöffnete Abendmahl" angeboten (:30). Eingeladen ist, wer sich zu Christus bekennt, als seinen Herrn und Erlöser, und mit der Gemeinde in Frieden lebt (:30). Der Gast oder der Fragende nach Gott ist ausgeschlossen, wie bereits oben erwähnt." Dieser Text stammt aus der Bachelor Arbeit von Carolin M. Bötzkes, die sich für ein ganz offenes Abendmahl einsetzt: HIER>
Hier noch eine weitere Freikirche als Beispiel:
CGE Christliche Gemeinde Engen. "
Wir praktizieren das Abendmahl im Rahmen des Gebetsabends der Gemeinde Es ist im Prinzip davon auszugehen, dass nur wiedergeborene und verantwortliche Christen der Gemeinde den Gebetsabend besuchen und damit auch am Abendmahl teilnehmen. Es ist wichtig, dass die ganze Gemeinde miteinander das Abendmahl feiert. Wer das Abendmahl einnehmen möchte, sollte auch ein treuer Teilnehmer des Gebetsabends der Gemeinde sein, wenn nicht triftige Gründe (Krankheit, Beruf) dagegen sprechen." mehr: HIER

























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